AGB

AGB für Verbraucher

1. Allgemeines

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der pur natur Holzprodukte Ruthard Männle e. K. Inhaber Ruthard Männle, Auf der Hausmatt 6, 77736 Zell am Harmersbach (nachstehend: „Verkäufer“), betreffend den Verkauf von Waren an Verbraucher (nachfolgend „Kunden“), z.B. über den Online-Shop als auch schriftlich oder im Showroom. Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn, der Verkäufer hat dies ausdrücklich und schriftlich bestätigt.

(2) Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(3) Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

(4) Die Vertragssprache ist deutsch. Der maßgebliche Text ist derjenige, der in der deut-schen Sprache abgefasst ist. Anderssprachige Texte dienen lediglich der Information.

(5) Im Online-Shop kann der Kunde die Bestellübersicht sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufrufen und ausdrucken. Im Übrigen wird der Vertragstext für einen Kunden, der den Vertrag als Gast abschließt, vom Verkäufer nach dem Vertragsschluss nicht gespeichert und ist daher nicht für den Kunden zugänglich. Bei einem registrierten Kunden wird der Vertragstext vom Verkäufer nach dem Vertragsschluss gespeichert und ist für den Kunden zugänglich.

(6) Gerichtsstand ist Zell am Harmersbach, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(7) Kunden, die Verbraucher sind, haben die Möglichkeit eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Der folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält Informationen über die Online-Streitschlichtung und dient als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

(8) Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Der Verkäufer ist zur Teilnahme an weiteren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

2. Vertragsinhalte und Vertragsschluss

(1) Der Verkäufer bietet seinen Kunden in seinem Online-Shop http://purnatur.von361.de, verschiedene neue Waren (insbesondere Musterdielen, Zubehörprodukte, Möbel und Accessoires) zum Kauf an. Zudem bietet der Verkäufer seinen Kunden im Showroom in Zell am Harmersbach und per Telefon, E-Mail, Fax oder Brief verschiedene neue Waren (insbesondere Dielenböden und Terrassendielen) zum Kauf an. Die Angebote des Verkäufers richten sich ausschließlich an Kunden in Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Lettland, Litauen, Estland, Mexiko, Japan und USA.

(2) Im Online-Shop kommt der Kaufvertrag durch die Annahme der Bestellung des Kunden durch den Verkäufer zustande. Preisauszeichnungen im Online-Shop stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Vor verbindlicher Abgabe seiner Bestellung durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ kann der Kunde alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur-, Maus- und Touchscreenfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur-, Maus- und Touchscreenfunktionen korrigiert werden. Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Angebot innerhalb von 2 Werktagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Der Eingang und die Annahme der Bestellung werden dem Kunden per E-Mail bestätigt.

(3) Mit der Mitteilung über den Vertragsschluss erhält der Kunde den Vertragstext und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die Widerrufsbelehrung.

(4) Ein Kunde hat außerdem die Möglichkeit, telefonisch oder per E-Mail, Fax oder Brief bei dem Verkäufer wegen eines bestimmten Artikels anzufragen. Nach Erhalt einer solchen Anfrage unterbreitet der Verkäufer dem Kunden gesondert ein Angebot per E-Mail, Brief oder Fax. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde dieses Angebot annimmt.

3. Preise, Umsatzsteuer und Zahlung

(1) Sämtliche Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich zzgl. Versand- und Verpackungskosten, die dem Kunden vor Abgabe der Bestellung oder eines Angebots bekannt gegeben werden. Die Höhe der Versandkosten hängt vom Gewicht und den Abmaßen der Ware, Art der Ware (Gefahrengut) sowie vom gewünschten Ziel und dem Bestellwert ab. Eine Übersicht über die Versandkosten ist im Online-Shop hinterlegt. Bei einer Belieferung von Kunden in Länder außerhalb der EU kann Einfuhrumsatzsteuer anfallen, die vom Kunden zu tragen ist.

Die Belieferung des Kunden durch den Verkäufer erfolgt nach Wunsch des Kunden gegen Vorkasse (Überweisung, Sofort-Überweisung, Zahlung per PayPal oder giropay, per Kreditkarte, durch Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandats) oder gegen Nachnahme oder durch Barzahlung bei Abholung. Dabei nutzt der Verkäufer die Dienste des Zahlungsabwicklers PAYONE GmbH, Fraunhoferstraße 2-4, 24118 Kiel, Deutschland, unter Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PAYONE GmbH, einsehbar unter https://www.payone.com/agb/agb.pdf.

(2) Bei der Zahlungsart „PayPal“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full.

(3) Bei der Zahlungsart „giropay“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister giropay GmbH, An der Welle 4, 60322 Frankfurt/Main, unter Geltung der Datenschutz- und AGB-Regelungen, einsehbar unter https://www.giropay.de/rechtliches/datenschutz-agb/.

(4) Wählt der Kunde Vorkasse per Überweisung, so ist die Zahlung spätestens 7 Kalendertage nach Vertragsschluss fällig. Erfolgt die Zahlung per Nachnahme, so ist der Kaufpreis zzgl. Versandkosten und Nachnahmegebühren bei Anlieferung und Vorlage des Nachnahmescheins durch das beauftragte Transportunternehmen fällig.

(5) Sofern der Kunden per Kreditkarte zahlt, gilt eine Zahlungsgebühr in Höhe von 3 %, die vom Kunden zu tragen ist.

(6) Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann der Verkäufer Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen.

(7) Der Verkäufer stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird oder sonst in Textform zugeht.

4. Lieferung und Gefahrübergang

(1) Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Die Lieferung erfolgt ausschließlich an Adressen in den in Ziffer 2 (1) dieser AGB bezeichneten Ländern. Die Lieferung erfolgt aus dem Lager des Verkäufers.

(2) Die Verfügbarkeit der einzelnen Waren ist in den Artikelbeschreibungen angegeben. Für am Lager vorhandene Waren beträgt die Lieferfrist, sofern in der Artikel¬be-schreibung nicht abweichend angegeben, sieben Kalendertage ab Vertragsschluss (bei Vorkasse durch Überweisung: sieben Kalendertage nach Zahlungseingang).

(3) Der Verkäufer behält sich vor, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen, wenn die Ware durch einen Lieferanten zum Tag der Auslieferung anzulie¬fern ist und die Anlieferung ganz oder teilweise unterbleibt. Dieser Selbst¬beliefe¬rungsvorbehalt gilt nur dann, wenn der Verkäufer das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten hat. Der Verkäufer hat das Ausbleiben der Leistung nicht zu ver¬treten, soweit rechtzeitig mit dem Zulieferer ein sog. kongruentes Deckungs¬geschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen wurde. Wird die Ware nicht geliefert, wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich über diesen Umstand informieren und einen bereits gezahlten Kaufpreis sowie Versandkosten erstatten.

(4) Der Verkäufer behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und die Teillieferung für den Kunden nicht ausnahmsweise unzumutbar ist. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.

(5) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Ist der Kunde Unternehmer, so geht beim Versendungskauf die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.

5. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrechte

(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum des Verkäufers; im Fall, dass der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.

(2) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechts-kräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt, insbesondere sein Recht, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzu¬be¬halten. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6. Gewährleistung und Haftung

(1) Für Sach- und Rechtsmängel haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise tatsächlich für ein Bauwerk verwendet werden, beträgt die Gewährleistungsfrist gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB 5 Jahre ab Übergabe. Im Übrigen beträgt die Gewährleistungsfrist gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB zwei Jahre ab Übergabe.

(2) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Verkäufer unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Er haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertrags¬typischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der Verkäufer nicht.

(3) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4) Ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7. Zur Beachtung bei Transportschäden

(1) Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so soll der Kunde dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte sofort beim Spediteur/Frachtdienst reklamieren und unverzüglich durch eine E-Mail oder auf sonstige Weise (Fax/Post) mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen, damit dieser etwaige Rechte gegenüber dem Spediteur/ Frachtdienst wahren kann.

(2) Verborgene Mängel soll der Kunde dem Verkäufer - ebenfalls unbeschadet etwaiger Gewährleistungsrechte - nach dem Entdecken melden, damit etwaige Gewährleistungsansprüche gegenüber Dritten gewahrt werden können.

8. Datenschutz

Der Verkäufer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nach Maßgabe seiner Datenschutzerklärung und der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).

Verkaufsbedingungen für Geschäfte mit Unternehmen

1. Allgemeines

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Kauf- und Lieferungsverträge der Fa. pur natur Holzprodukte Ruthard Männle e. K., Inhaber Ruthard Männle, Auf der Hausmatt 6, 77736 Zell am Harmersbach, (nachstehend „der Verkäufer“), gegenüber ihren Kunden. Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/ oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Kunden, ohne dass der Verkäufer im Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss; über Änderungen der Verkaufsbedingungen wird der Verkäufer den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren.

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern.

(3) Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn der Verkäufer hat diesen schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt. Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Verkäufers maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber dem Verkäufer abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

(4) Erfüllungsgehilfen und Vertreter des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen. Soweit sie dennoch mündliche Zusatzvereinbarungen treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

(5) Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde ein Kaufmann des gleichen Geschäftszweigs gilt für alle Geschäfte über die Lieferung von Rundholz, Schnittholz und Holzhalbwaren der zweite Teil der „Gebräuche im inländischen Handel mit Rund¬holz, Schnittholz, Holzwerkstoffen und anderen Holzhalbwaren“ (Tegernseer Gebräu¬che) in der jeweils gültigen Fassung mit allen Anlagen sowie die §§ 3 bis 5 des ersten Teils der Tegernseer Gebräuche. Die Geltung der Handelsgebräuche der Mitglieder des Vereins deutscher Holzeinfuhrhäuser e.V. ist hingegen ausgeschlossen. Zudem ist die Geltung von internationalem Einheitsrecht, insbesondere von UN Kaufrecht, aus¬geschlossen. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvor¬behalts gem. Ziff. 6 unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

(6) Für den Erfüllungsort und den Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, sowie für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebende Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen ist der Sitz des Verkäufers in Zell am Harmersbach maßgeblich. Der Verkäufer ist auch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.

2. Vertragsabschluss

(1) Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer dem Kunden Kataloge, Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unter-lagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen der Verkäufer sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehält. Solche Unterlagen sind nur für die Zwecke des jeweiligen Angebots anvertraut und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers auch nicht auszugsweise vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

(2) Soweit der Verkäufer einem Kunden ein schriftliches Angebot unterbreitet und soweit nichts anderes vereinbart ist, hält sich der Verkäufer an das Angebot für die Zeit von 30 Tagen nach Abgabe gebunden. Im Einzelfall kann auch eine längere Bindungszeit vereinbart werden.

(3) Ein Kaufvertrag und sonstige Vereinbarungen kommen in jedem Fall erst durch die Bestätigung des Verkäufers Schriftform oder per E Mail zustande. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßan-gaben sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur annähernd maßgebend.

(4) Nach der Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer ist der Kunde an die Bestellung gebunden und der Kunde kann nur nach den gesetzlichen Bestimmungen vom jeweiligen Kaufvertrag zurücktreten. Dies gilt auch im Falle der Insolvenz des Verkäufers.

(5) Die Mitarbeiter oder sonstige Vertriebsmittler des Verkäufers sind nicht befugt, inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären.

3. Preise, Umsatzsteuer und Zahlung

(1) Sofern die Preise nicht einzelvertraglich vereinbart werden, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise des Verkäufers. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.

(2) Die Kosten für Verpackung, ggf. Verzollung, Fracht, Transport sowie die Einfuhrumsatzsteuer trägt der Kunde.

(3) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungen des Ver-käufers per Vorkasse zu zahlen. Die Zahlung ist unverzüglich nach Vertragsschluss fällig, Zahlungen haben in der bei der Bestellung vereinbarten Währung zu erfolgen. Im Falle von Überweisungen aus dem Ausland trägt stets der Kunde die anfallenden Bankspesen.

(4) Sofern der Verkäufer mit einem Kunden gesondert eine Zahlung des Rechnungs¬be-trages per Kreditkarte vereinbart, gilt eine Zahlungsgebühr in Höhe von 3 %, die vom Kunden zu tragen ist.

(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so stehen dem Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Der Kunde ist gem. § 288 Abs. 5 BGB verpflichtet, dem Verkäufer Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 40,00 zu erstatten; diese werden auf etwaige Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch des Verkäufers auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(7) Der Kunde trägt sämtliche Kosten für Rücklieferungen, die nicht durch eine mangelhafte Lieferung durch den Verkäufer veranlasst wurden.

4. Lieferfrist und Lieferverzug

(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. vom Verkäufer bei Annahme der Bestellung angegeben. Die Einhaltung der Lieferfrist durch den Verkäufer setzt dabei die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Kunden voraus.

(2) Bei vom Verkäufer angegebenen Lieferfristen handelt es sich auch bei schriftlicher Mitteilung nur um unverbindliche Angaben. Das Verstreichen bestimmter Liefer-termine befreit den Kunden nicht von der Pflicht zur Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung sowie der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer eine Frist oder einen Termin ausdrücklich und schriftlich als sog. „verbindlichen Liefertermin“ bezeichnet hat.

(3) Sofern der Verkäufer verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Verkäufer den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden erstattet der Verkäufer unverzüg¬lich. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden gem. Ziff. 7 dieser Verkaufsbedingungen.

(4) Der Verkäufer ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.

(5) Der Eintritt des Lieferverzugs des Verkäufers bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.

5. Gefahrübergang, Versand

(1) Bei Versendung der Ware geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

(2) Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr ab dem Datum der Versandbereitschaft auf diesen über, jedoch ist der Verkäufer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Kunden die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt.

(3) Sofern der Kunde die Versandart nicht vorschreibt, ist der Verkäufer berechtigt, Versandart und Versandweg nach freiem Ermessen zu wählen, ohne dabei die preiswerteste Versandart wählen zu müssen.

6. Gegenrechte, Eigentumsvorbehalt

(1) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Liefe¬rung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt, insbesondere sein Recht, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(2) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im kaufmännischen Verkehr: Der Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er den Verkäufer unverzüglich hiervon zu benachrichtigen.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf der Verkäufer diese Rechte nur geltend machen, wenn der Verkäufer dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern unter der Voraussetzung, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf wie folgt auf den Verkäufer übergehen:

  • a) Der Kunde tritt an den Verkäufer bereits jetzt bis zur Höhe des Kaufpreis-anspruches alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen.
  • b) Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach der Abtretung befugt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet der Verkäufer sich, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
  • c) Der Verkäufer kann verlangen, dass der Kunde dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.
  • d) In jedem Fall erlöschen die vorgenannten Sicherungen automatisch, sobald ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

7. Gewährleistung, Beschaffenheit und Haftung für Mängel

(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sonder¬vor-schriften bei End-lieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).

(2) Grundlage der Mängelhaftung des Verkäufers ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen, die dem Kunden vor Annahme des Angebots überlassen oder in gleicher Weise wie diese Verkaufsbedingungen in den Vertrag einbezogen wurden. Muster gelten dabei nur als Typenmuster, welche die ungefähre Beschaffenheit der Ware veranschaulichen sollen. Sie begründen keinen Anspruch des Kunden darauf, dass die gelieferte Ware in allen Einzelheiten diesem Muster entspricht. Handelsübliche oder geringe Abweichungen behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor.

(3) Holz ist ein Naturstoff. Seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Kunde seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen.

(4) Bei künstlicher Trocknung des Holzes wird der Verkäufer diese mit handelsüblicher Sorgfalt im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Trockenkammern durchführen. Eine bestätigte Endfeuchte ist eine „Circa-Angabe“ mit der handelsüblichen Toleranz. Für das Aufmaß und die Rechnungsstellung ist sowohl für das Schnittholz als auch für die künstliche Trocknung das vor der Trocknung bestehende Breiten- und Stärkemaß einzusetzen. Der Verkäufer hat eventuelle Qualitätsminderungen am Schnittholz, wie z.B. Risse, Werfen oder Verziehen der Bohlen, sowie Folgeschäden, die unvorhersehbar durch die Trocknung eintreten können, nicht zu vertreten. Da die Trocknungszeit von dem jeweiligen Material abhängig ist und nicht exakt vorausberechnet werden kann, sind entsprechende Zeitangaben nur „Circa-Angaben“.

(5) Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er den gesetzlichen Unter-suchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist dem Verkäufer hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 7 Tagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/ oder Mängelanzeige, ist die Haftung des Verkäufers für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

(6) Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge wird der Verkäufer die Mängel im Wege der Nacherfüllung gem. § 439 BGB durch Nachlieferung oder Mängelbeseitigung beheben. Der Verkäufer ist nicht zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn ohne die Zustimmung des Verkäufers Eingriffe in oder Änderungen an der Ware vorgenommen werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht durch diese Eingriffe und Änderungen verursacht wurde. Im Falle der Verweigerung der Nacherfüllung, ihres Fehlschlagens oder ihrer Unzumutbarkeit für den Kunden ist dieser zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziff. 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

(7) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen des Fehlens eintreten will) richten sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8. Haftungsausschluss

(1) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Verkäufer unbe-schränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Verkäufer haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten sowie für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn aufgrund leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nicht.

(2) Die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Absätze gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(3) Ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungs-gehilfen des Verkäufers.

(4) Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer, gleich aus welchem Rechts¬grund, verjähren spätestens ein Jahr nach Ablieferung der Ware an den Kunden, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht – und es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen – im Falle einer Haftung für Vorsatz und in den in Absatz 2 genannten Fällen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang.

(5) Ist der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffanspruches des Kunden gegen den Verkäufer die gesetzlichen Bestimmungen.

9. Schutzrechte

(1) Der Verkäufer behält sich an allen gelieferten Produkten, Verpackungen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor. Der Kun¬de darf solche Unterlagen nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers nutzen, ohne dass ihm eigenständige Rechte am Werbematerial erwachsen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, bei der Weiterveräußerung der vom Verkäufer erworbe-nen Waren keine fremden Schutzrechte (Patente, Lizenzen, Warenzeichen usw.) zu verletzen. Dem Kunden ist es ferner untersagt, eigenes Bildmaterial von den Produkten und Verpackungen anzufertigen und zu nutzen.

10. Datenschutz Zum Zwecke der Abwicklung von Aufträgen, Anfragen und Angeboten, die durch die Kunden oder durch sie beauftragte Dritte in ihrem Namen erfolgen, ist der Verkäufer berechtigt, die Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Der Verkäufer ist auch berechtigt, Daten an Dritte weiterzugeben, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner, die der Auftragsabwicklung dienen. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden eingehalten.

11. Salvatorische Klausel Sofern eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Stand: 25.07.2017